Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden

Ein ausreisepflichtiger Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung am Dienstag. Demnach ist der Mann psychisch schwer krank und nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Laut Gerichtsangaben fehlen ausreichende Vorkehrungen für die medizinische Versorgung des Manns nach seiner Ankunft in der Türkei.