Europäischer Gerichtshof grenzt Festlegung sicherer Herkunftsstaaten ein

EU-Staaten können zwar per Gesetz bestimmen, welche Länder als sichere Herkunftsstaaten gelten – dabei müssen sie aber offenlegen, auf welchen Informationen diese Entscheidung beruht, so dass sie von Gerichten überprüft werden kann. Voraussetzung ist demnach außerdem, dass alle Menschen in dem Land sicher sind – nicht nur bestimmte Gruppen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Freitag entschied. (Az. C-758/24 und C-759/24)