Gab es 2024 in Hessen gravierende Verstöße gegen den Datenschutz? Welche Themen beschäftigen den Landesbeauftragten Roßnagel derzeit besonders? Zu den Fragen berichtet heute in Wiesbaden.
Hessens oberster Datenschützer, Alexander Roßnagel, stellt heute (10.00 Uhr) in Wiesbaden seinen Bericht für das Jahr 2024 vor. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht, ob das Datenschutzgesetz und andere datenschutzrechtliche Regelungen beachtet werden – etwa bei öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen.
Roßnagel berät unter anderem die Politik bei Gesetzesvorhaben. Auch Kontrollen bei Behörden oder Firmen sind möglich. Außerdem hat jeder Bürger das Recht, sich mit Fragen und Beschwerden unmittelbar an den Beauftragten zu wenden.
Der Experte hatte sich vor Kurzem zu Mini-Videokameras geäußert, die viele Hessinnen und Hessen im Auto installieren – etwa zur Beweissicherung bei Unfällen. Roßnagel warnte: „Der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams ist datenschutzrechtlich unzulässig, da er einen erheblichen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Personen darstellt.“