Der Afghane Sulaiman A. attackierte im Mai 2024 sechs Menschen auf dem Marktplatz in Mannheim mit einem Messer. Dabei wurde der Polizist Rouven L. getötet. Jetzt gibt es ein Urteil.
Im Prozess um den Polizistenmord von Mannheim hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Angeklagten Sulaiman A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht am Dienstag für den aus Afghanistan stammenden 26-jährigen mutmaßlichen IS-Sympathisanten die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
Das Gericht verurteilte A. wegen Mordes an dem Polizisten Rouven L. sowie wegen mehrfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Mörder von Mannheim hatte es auf Islamkritiker abgesehen
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten ebenfalls auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert, sie sahen allerdings nicht die besondere Schuldschwere.
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe am Tattag nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger bei einer öffentlichen Veranstaltung töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.
Mordanschlag löste kurz vor der Europawahl Debatten über illegale Migration aus
Die tödliche Attacke im Mai vergangenen Jahres hatte kurz vor der Europawahl für verschärfte Debatten über Migration gesorgt. Der Afghane attackierte zunächst den Stürzenberger als Hauptredner der islamkritischen Veranstaltung und verletzte diesen schwer. Danach erstach er den 29-jährigen Beamten, der Stürzenberger zur Hilfe kam.
Der Angeklagte hatte die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue bekundet. In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte er sich bei den Angehörigen des getöteten Polizisten entschuldigt.
Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten.
Der Angeklagte war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan ausgereist. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Der Mordanschlag löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.