Trier: Baby totgeschüttelt? Urteil im Prozess gegen Vater

Ein Mann stand wegen Totschlags seines Babys vor Gericht. Er soll das Kleinkind geschüttelt haben – nun wurde er freigesprochen. Die Richterin erkennt eine Notsituation.

Im Prozess um den Tod eines Babys ist der angeklagte Vater vom Landgericht Trier freigesprochen worden. Nach der Beweisaufnahme zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der 28-Jährige seinen drei Monate alten Sohn im April 2022 geschüttelt hat.

Die Richterin betonte jedoch, dass es sich nicht um ein rücksichtsloses oder aggressives Verhalten handelte. Vielmehr sei eine medizinische Notsituation eingetreten, in der der Säugling gekrampft habe, zu schreien begann und schließlich leblos in den Armen seines Vaters hing.

Prozess in Trier: Gericht sieht Panikreaktion statt Schuld

„Er hat geschüttelt aus Panik und Verzweiflung, um das leblos wirkende Kind zurückzuholen“, erklärte Richterin Theresa Hardt. In einer solchen Notlage sei dies nicht strafbar, auch wenn das Schütteln grundsätzlich falsch sei. Das Baby erlitt in der Situation unter anderem einen Atemstillstand.

Bereits zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte selbst hatte zum Prozessbeginn bestritten, sein Kind geschüttelt zu haben. Die ursprüngliche Anklage lautete, er habe den Jungen so stark geschüttelt, dass er später an den Folgen starb. Die Wiederbelebungsversuche dauerten damals rund 50 Minuten.

Zweifel an Gutachten in Prozess um totes Baby

Der Verteidiger des 28-Jährigen, Christian Kruchten, zeigte sich erleichtert über das Urteil. Er sprach von einem „guten Tag für die Justiz und die Trierer Staatsanwaltschaft“ und kritisierte Gutachten, die ein Schütteltrauma festgestellt hatten, als „katastrophal“. Ein von der Familie beauftragtes Gegengutachten hatte ein solches Trauma nicht bestätigt.

Zum Abschluss des Prozesses äußerte sich der freigesprochene Vater selbst. „Ich bin froh, wenn endlich alles rum ist und wir in Ruhe um unser Kind trauern können“, sagte er mit bewegten Worten.