Fall Abu Walaa: Ausweisung von Ex-IS-Deutschland-Chef – Urteil rechtskräftig

Abu Walaa hat nach seiner Niederlage vor Gericht keinen Antrag auf Berufung gestellt, daher ist das Urteil um seine Ausweisung rechtskräftig. Über eine Abschiebung muss noch entschieden werden.

Das Urteil zur Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts der dpa. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung sei nicht gestellt worden. Abu Walaa hatte seine Klage gegen eine Ausweisung im Juni verloren. Ob er wirklich abgeschoben wird, ist noch offen.

Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft Verurteilte hatte unter anderem mit Verweis auf seine sieben Kinder in Deutschland gegen seine Ausweisung geklagt. Das Ausweisungsinteresse überwiege allerdings durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen.

Gericht sieht Wiederholungsgefahr

Im schriftlichen Urteil, das inzwischen veröffentlicht wurde, setzt sich das Gericht noch einmal ausführlich damit auseinander. So bestehe aus verschiedenen Gründen Wiederholungsgefahr, wenn der Mann 2027 regulär aus der Haft entlassen werden sollte.

Die Verhandlung um die Ausweisung ist nur eine Vorstufe – über die eigentliche Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. „Hier wartet die Kammer nach wie vor den Ausgang des Asylverfahrens ab, insbesondere mit Blick auf eine möglicherweise drohende Todesstrafe im Irak“, so ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.