Bei einer Zwangsversteigerung machte ein Brandenburger Gericht einen Fehler. Nun kämpfen seit Jahren eine Familie und der ursprüngliche Eigentümer gegeneinander. Die Landesregierung hilft.
Im langjährigen Rechtsstreit einer Familie um ihr Haus und Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin hat der brandenburgische Justizminister Benjamin Grimm (SPD) auch weiterhin finanzielle Unterstützung des Landes zugesichert. Zugleich räumte Grimm in der „Berliner Zeitung“ ein, ein „echtes Happy End“ könne es nicht geben, weil man nicht wiedergutmachen könne, was die Familie durchgemacht habe.
Grimm sagte, gerade weil die hohen Kosten für Prozesse vor Gericht für die Familie eine große zusätzliche Belastung darstellten, „ist es wichtig, durch die Übernahme von Kosten Unterstützung zu leisten und diesen Weg konsequent weiterzugehen“.
Grimm: „Es war ein Behördenfehler.“
Das Ehepaar hatte 2010 das Grundstück bei einer Zwangsversteigerung gekauft und ein Haus gebaut. Später meldete sich der ursprüngliche Eigentümer und forderte das Grundstück zurück. 2014 gab ihm das Landgericht Potsdam recht, weil der Staat nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) urteilte 2023, die Familie müsse ihr Haus abreißen und das Grundstück räumen. Der Bundesgerichtshof entschied zwar auch, der Kläger sei der rechtmäßige Eigentümer, er müsse der Familie aber die Baukosten des Hauses erstatten. Nun liegt der Fall erneut beim OLG.
Justizminister Grimm stellte in dem Interview der „Berliner Zeitung“ fest: „Es war ein Behördenfehler, da gibt es nichts zu beschönigen. Dafür muss das Land einstehen.“ Außer der Unterstützung bei den Prozesskosten sei nach einem weiteren Gerichtsurteil festzustellen, „ob und in welcher Höhe darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, den das Land auszugleichen hat“.
Land will nicht kleinlich sein
Das Land stehe in der Verantwortung, den entstandenen Schaden angemessen auszugleichen. „Wir rechnen nicht mit spitzem Bleistift“, sagte Grimm, man wolle also nicht kleinlich sein, müsse sich aber an den rechtlichen Rahmen halten.
Der ursprüngliche Eigentümer verweigere leider den Kontakt, erklärte Grimm weiter. Das Angebot, über eine außergerichtliche Möglichkeit der Einigung zu sprechen, sei nicht angenommen worden.