Die Rückführung einer Frau nach Malawi hat in Göttingen zu Protesten geführt. Der Landkreis sieht sich im Recht.
Nach den Protesten gegen die Abschiebung einer 40 Jahre alten Frau nach Malawi hat der Landkreis Göttingen Kritik zurückgewiesen. Bei der Rückführung der Frau am Montag seien klare gesetzliche Vorgaben befolgt worden, teilte die Landkreisverwaltung mit.
Anders als von Kritikern behauptet sei die Frau nicht in ein falsches Land abgeschoben worden. Zwar habe sie seit ihrer Einreise angegeben, aus dem ostafrikanischen Burundi zu stammen. Daran sowie an ihrem Alter habe es aber von Beginn an Zweifel gegeben. Abgleiche von Fingerabdrücken sowie Informationen der Botschaften von Burundi und Malawi hätten ergeben, dass sie aus dem weiter südlich gelegenen Malawi stammt.
Die 40-Jährige selbst habe nicht dabei geholfen, ihre Identität aufzuklären. Stattdessen habe sie bei den deutschen Behörden wechselnde Angaben zu ihrem Namen, Geburtsdatum und ihrer Staatsangehörigkeit gemacht, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Göttingen.
Asylbescheid bereits 2018 abgelehnt
Nach Angaben der Kreisverwaltung wurde der 2016 gestellte Asylbescheid der Frau 2018 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Ein Gericht habe das im Frühjahr 2019 bestätigt. Wegen der noch zu klärenden Identität der Frau, war ihre Abschiebung allerdings ausgesetzt. Zwischenzeitlich sei die Frau auch untergetaucht, ergänzte der Gerichtssprecher.
Am Montag bestätigte dann das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren, dass die 40-Jährige abgeschoben werden darf – während ihre Abschiebung bereits begonnen hatte. Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kam einige Stunden später zu der gleichen Entscheidung. Die Botschaft von Malawi hatte demnach inzwischen Passersatzdokumente ausgestellt.
Gerichtssprecher: Abschiebung während Gerichtsverfahren unüblich
Dass die Abschiebung der 40-Jährigen bereits angelaufen war, während es noch Gerichtsverhandlungen gab, sei durchaus unüblich und liege vermutlich an einem Missverständnis, sagte der Gerichtssprecher. Allerdings seien die Entscheidungen der Gerichte vor dem Abflug der Frau am Abend verkündet worden. Er betonte: Selbst wenn der Flieger bereits in der Luft gewesen wäre, hätte die Abschiebung noch gestoppt werden können und das Flugzeug wäre umgekehrt.
Wenn kein Duldungsgrund vorliege, sei die Ausländerbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, die Rückführung zu veranlassen, teilte die Kreisverwaltung mit. In einer Mitteilung hieß es zudem, dass der Landkreis Göttingen „vor der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen stets mögliche humanitäre oder sonstige Bleiberechte“ prüfe.
Demonstration am Montag
Am Montag hatten in Göttingen rund 100 Menschen vor der Zufahrt der Polizeiwache gegen die Abschiebung demonstriert. Am frühen Mittwochmorgen gab es eine Farbattacke auf die Ausländerbehörde des Kreises Göttingen. Die Polizei vermutet, dass auch dieser Angriff im Zusammenhang mit der Abschiebung der 40-Jährigen steht. Der Staatsschutz ermittelt.