Ein Vater und seine neue Frau haben ihren kleinen Sohn fast ein Jahr lang gequält, dann lief der Sechsjährige davon. Die Richterin fand klare Worte und verhängte harte Konsequenzen.
Nach der rund einjährigen Misshandlung eines Vorschulkindes sind die Eltern vom Amtsgericht Augsburg zu Gefängnisstrafen von jeweils mehr als drei Jahren verurteilt worden. Der leibliche Vater des heute sechs Jahre alten Jungen muss drei Jahre und acht Monate in Haft, die Stiefmutter drei Jahre und zwei Monate.
Beide hatten das Kind im Alter von fünf und sechs Jahren mehrfach verletzt, mit Kabelbindern gefesselt und in den Heizungskeller oder andere Räume eingesperrt. Zudem wurde dem Jungen wiederholt Essen und Trinken verweigert. Zum Teil hatten die Angeklagten die Taten zugegeben, aber „sehr, sehr wenig Reue“ gezeigt, wie Richterin Kathrin Schmid sagte. „Es macht einen einfach nur sprachlos“, sagte Schmid zu dem Geschehen.
Die leibliche Mutter des Kindes war gestorben, als der Junge vier Jahre alt war. Bald darauf lernte der Vater eine neue Frau kennen, die mit ihren eigenen beiden Kindern zu ihm zog und die er heiratete. Wenige Monate später begannen die Misshandlungen. Schließlich konnte das Kind aus dem Elternhaus fliehen und wurde von einer Frau auf einer Landstraße aufgelesen. Es wurde daraufhin vom Jugendamt in einer Kinderwohngruppe untergebracht.
Richterin: Sohn erlebte statt Zuneigung Gewalt
Die Richterin sagte, dass der Sohn des Angeklagten nach dem Tod der eigenen Mutter eigentlich mehr Zuneigung gebracht hätte. Stattdessen habe der Junge physische und psychische Verletzungen erlitten. Ein Sachverständiger hatte in dem Prozess ausgesagt, dass der Sechsjährige aufgrund seiner Erlebnisse nun ein hohes Risiko für schwere psychische Krankheiten in seinem späteren Leben habe.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger sprachen sich hingegen für beide Angeklagte für Bewährungsstrafen aus. Sie wollen nun Rechtsmittel prüfen. Die Eltern sitzen seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft.