Wachstumsimpulse setzen: Rechnungshof: Land muss Kredite für Investitionen einsetzen

Die Haushaltslage in Schleswig-Holstein ist angespannt. Nun mahnt der Rechnungshof an, dass die Mittel aus der Lockerung der Schuldenbremse nicht für das Stopfen der Haushaltslöcher genutzt werden.

Nach Ansicht der Präsidentin des schleswig-holsteinischen Landesrechnungshofes, Gaby Schäfer, müssen die zusätzlich eingeräumten Vergütungsmöglichkeiten für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden. Diese sollten über den „Status Quo“ hinausgehen und zu einer finanziellen und wirtschaftlichen Stärkung des Landes beitragen, sagte Schäfer.

„Die neuen Kreditmöglichkeiten – immerhin rund 800 Millionen Euro pro Jahr für Schleswig-Holstein – dürfen weder direkt noch indirekt für konsumtive Zwecke genutzt werden“, betonte die Präsidentin. Investitionen müssten Vorrang haben, denn nur so seien die zusätzlichen Zinsbelastungen für die künftigen Generationen überhaupt zu rechtfertigen.

Deckungslücke im Haushalt

Derzeit sei die Haushaltslage angespannt: Die Steuereinnahmen sollen laut aktueller Mai-Steuerschätzung bis 2029 um über 600 Millionen Euro niedriger ausfallen als noch im Herbst 2024 prognostiziert, hieß es. Gleichzeitig gebe es eine Deckungslücke im Haushalt, die bis 2029 auf rund 1,2 Milliarden Euro ansteigen werde.

Allerdings stünden durch die Lockerung der Schuldenbremse künftig Kreditmittel von rund 800 Euro pro Jahr zur Verfügung. Hierbei unterstützt den Angaben nach der Bund das Land Schleswig-Holstein mit rund 290 Millionen Euro jährlich.

Damit verbinde sich aber die Erwartung, dass die Länder das Geld nicht zum Schließen ihrer Haushaltslücken nutzen – sondern für spürbare Verbesserungen der Infrastruktur von Land und Kommunen. Ziel muss es laut dem Landesrechnungshof sein, die dringend notwendigen Wachstumsimpulse für die Wirtschaft im nördlichsten Bundesland auszulösen.