War der Tod von Hanna aus Aschau ein Mord oder ein Unfall? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Traunstein – erneut. Ein Mithäftling sagte aus – und wiederholte eine Aussage.
Im Mordprozess um den Tod von Hanna aus dem oberbayerischen Aschau ist der Angeklagte von einem ehemaligen Mithäftling erneut schwer belastet worden. Der Angeklagte habe ihm gegenüber Ende 2022 eingeräumt, die Studentin bewusstlos geschlagen und dann in den Fluss geworfen zu haben, sagte der Zeuge vor dem Landgericht Traunstein. Die beiden Männer hatten sich im Gefängnis kennengelernt, als der Angeklagte in Untersuchungshaft saß.
Zeuge galt als nicht glaubwürdig
Bereits in einem ersten Strafverfahren hatte der Mithäftling von diesem Gespräch berichtet und galt damit als Hauptbelastungszeuge. Im März 2024 wurde der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt. Im vergangenen Juni kam der heute 23-Jährige aber wieder frei. Das Landgericht erklärte, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen nach vorläufiger Würdigung nicht glaubwürdig sei. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil zudem wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, der neue Prozess begann Ende September.
Insgesamt hat das Landgericht Traunstein 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Das Urteil könnte nach derzeitiger Planung kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen.
Tod vor drei Jahren
2022 hatte der Tod der damals 23 Jahre alten Studentin für Aufsehen gesorgt. In der Nacht zum 3. Oktober hatte sie in der Disco „Eiskeller“ in Aschau gefeiert und wollte gegen 2.20 Uhr nach Hause. Dort kam sie aber nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche im Fluss Prien entdeckt.
In einem aufwendigen Indizienprozess wurde der Angeklagte 2024 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung aber wegen eines Verfahrensfehlers auf. Dabei ging es um einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die damalige Vorsitzende Richterin.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage weiter davon aus, dass der junge Mann die Studentin in der Nacht aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in den Bach geworfen habe, wo sie ertrank. Die Verteidigung dagegen spricht von einem Unfall.