Eine Stunde mehr vor der Klasse: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte gekippt. Bildungsminister Riedel setzte dann auf Freiwilligkeit – mit welchem Erfolg?
Eine Stunde pro Woche länger vor der Klasse: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Vorgriffsstunde für rechtswidrig erklärt hat, wollen Tausende Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt freiwillig mehr arbeiten. Durch die freiwilligen Zusatzstunden beziehungsweise Teilzeiterhöhungen könnten mehr als 9.100 feste Mehrstunden generiert werden, sagte Bildungsminister Jan Riedel (CDU) in Magdeburg. Das habe eine Abfrage in den Schulen ergeben. Somit könnten mehr als 70 Prozent der mit den entfallenen Vorgriffsstunden aufgefangen werden.
Zudem hätten zahlreiche Lehrkräfte angekündigt, mit flexiblen Mehrzeiten zur Verfügung zu stehen, sagte Riedel. Diese Stunden würden jährlich abgerechnet und genauso vergütet wie auch die Zusatzstunden. Der Minister lobte das Engagement der Lehrkräfte, es zeuge von einem starken Berufsethos und sei wichtiges Zeichen für Zusammenhalt und Professionalität.
Ziel ist, die Unterrichtsversorgung an den Schulen so gut wie möglich zu sichern. Aktuell werde geprüft, wie konkret die Stundentafeln an den einzelnen Schulen abgesichert werden können.
Anfang September hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, die verpflichtende Vorgriffsstundenregelung sei vom Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam. Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr. Laut Riedel hatten sich durch die Anordnung der Vorgriffsstunde ungefähr 12.000 Unterrichtsstunden ergeben.
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