Das Land setzt auf Teamwork statt Einzelkämpfer: Warum künftig mehrere Schiedspersonen gemeinsam knifflige Alltagsstreitigkeiten lösen sollen.
Sachsen-Anhalt will die außergerichtliche Streitschlichtung stärken. Die Praxis habe gezeigt, dass die ehrenamtliche Besetzung der Schiedsstellen mit einer Person nicht hinreichend sei und zur Überlastung führe, erklärte Regierungssprecher Matthias Schuppe.
Deshalb soll eine Besetzung mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen ermöglicht werden. Zudem sollen die Rahmenbedingungen für die gütliche Beilegung von Streitigkeiten vor den Schieds- und Schlichtungsstellen verbesserte werden.
Das Kabinett habe eine entsprechende Gesetzesnovellierung auf den Weg gebracht und in einem ersten Schritt zur Anhörung freigegeben.
Im Land gibt es den Angaben zufolge 154 Schieds- und Schlichtungstellen. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wie Zahlungs- und Schmerzensgeldansprüche, Ehrverletzungen oder nachbarrechtliche Belange.
Die Schiedsperson erörtert mit den streitenden Parteien den Sachverhalt mit dem Ziel, den Konflikt einvernehmlich beizulegen. Diese Schieds- und Schlichtungsstellen gibt es bei den Kommunen, Notaren und ausgewählten Rechtsanwälten.
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