Ladendiebstahl: Ex-AfD-Abgeordneter wegen Ladendiebstahls vor Gericht

Es geht um Ladendiebstahl und Gewalt: Gegen den ehemaligen AfD-Europaabgeordneten Gunnar Beck war ein Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro erlassen worden. Nun wehrt sich Beck vor Gericht.

Der Ex-AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck muss sich wegen Ladendiebstahls, Körperverletzung und Widerstand in Neuss beim Amtsgericht verantworten. Beck hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro Einspruch eingelegt, so dass es zu einem Gerichtsprozess kam. 

Der 60-Jährige soll am 29. Oktober 2022 – da war er noch Mitglied des Europaparlaments – in einem Neusser Kaufhaus Make-up, Cremes und Lotionen gestohlen haben. Die soll er aus Probe-Testern mit einer Pipette in mitgebrachte Behälter umgefüllt und in seinen Rucksack gesteckt haben. 

Ein Ladendetektiv hatte den Vorgang laut Anklage damals am Überwachungsmonitor beobachtet und seinen Kollegen am Ausgang alarmiert. Als der 41-Jährige den mutmaßlichen Ladendieb darauf ansprach und ihn bat, mit ins Büro zu kommen, soll Beck um sich geschlagen und getreten haben. 

Beck bestreitet den Diebstahl

An Details konnten sich die beiden Ladendetektive als Zeugen am Donnerstag vor Gericht nicht mehr erinnern. Es sei schon sehr lange her. Beck selbst ließ den Ladendiebstahl über seinen Anwalt bestreiten. 

Zu einem Urteil, wie ursprünglich geplant, kam es am Donnerstag nicht: Die Verteidiger wollten auch den zweiten an der Festnahme beteiligten Polizisten als Zeugen hören. Der Prozess wird fortgesetzt. 

Das Europaparlament hatte wegen der Sache damals auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität Becks als Abgeordneter aufgehoben. Beck ist bereits wegen Titelmissbrauchs verurteilt. Er hatte sich als Professor bezeichnet, obwohl er keinen Professorentitel besitzt.