Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser schützen

Die Bundesregierung will Deutschland besser gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen wappnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum besseren Schutz von kritischer Infrastruktur beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Dieser soll Unternehmen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichten, sich gegen Ausfälle zu schützen. Der Bundestag befasste sich bereits im Dezember mit dem sogenannten Kritis-Dachgesetz – es wurde aber aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet. 

Deshalb ist eine erneute Befassung von Kabinett und Bundestag notwendig; der Bundesrat muss anschließend ebenfalls noch grünes Licht geben. 

Das Kritis-Dachgesetz soll festlegen, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Betroffen wären elf Sektoren wie Energie, Transport und Verkehr. Für die Betreiber dieser Einrichtungen bestimmt das Gesetz dann, welche Sicherungsmaßnahmen mindestens zu treffen wären.

Dabei gilt der „All-Gefahren-Ansatz“: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Wenn dies versäumt wird oder staatliche Vorgaben nicht eingehalten werden, könnten Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro drohen.

Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen müssen sich nach Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 17. Juli 2026 registrieren. Sie werden dann verpflichtet, nach staatlichen Vorgaben sogenannte Resilienzpläne aufstellen, um ihre Schutzmaßnahmen darzustellen. Mit dem Kritis-Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 um.