Nach einem sogenannten Trauermarsch von Rechtsextremen 2018 in Chemnitz wurden Gegendemonstranten verfolgt und angegriffen. Nun stehen zwei weitere Männer deswegen vor Gericht.
Im dritten Prozess um Angriffe von Rechtsextremen auf Teilnehmer einer Gegendemonstration vor sieben Jahren in Chemnitz deutet sich ein rasches Ende an. Die Staatsanwaltschaft habe eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ins Gespräch gebracht, sagte der Vorsitzende Richter Janko Ehrlich zum Auftakt nach einem Gespräch mit Vertretern von Anklage, Nebenklage und Verteidigung. Darüber wollen die Verteidiger nun bis 19. September mit ihren Mandanten beraten.
Den beiden Männern aus Sachsen und Thüringen werden Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen am 1. September 2018 nach einem von Rechtsextremen organisierten „Trauermarsch“ mit einer Gruppe Gleichgesinnter losgezogen sein, um Gegendemonstranten von „Herz statt Hetze“ einzuschüchtern und anzugreifen. Dabei wurden laut Anklage rechtsextreme Parolen gerufen und mehrere Menschen verletzt.
Ausgang der Prozesse für Betroffene „schockierend“
Opfer von damals hatten im Vorfeld des Prozesses erklärt, sie hätten nach den Erfahrungen der ersten beiden Prozesse zu dem Komplex keine großen Erwartungen mehr. Diese Gerichtsverfahren waren mit Freisprüchen oder Einstellung der Verfahren ausgegangen. Dies sei ebenso schockierend für sie wie die Angriffe damals selbst, zitierte die Opferberatung Support einen Betroffenen. Die Vorfälle 2018 in Chemnitz blieben ein prägendes Beispiel für die Bedrohung durch rechte Gewalt, betonte Anna Schramm von Support.