Auf 3,4 Prozent der Landesfläche sollen sich künftig Windräder drehen. Innenministerin Sütterlin-Waack rechnet aber mit einem Update der neuen Regionalpläne. Woran das liegt.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack rechnet mit einer weiteren Überarbeitung der Windkraft-Planung für Schleswig-Holstein. „Ich habe zwar das Gefühl, wir haben mit unseren Plänen für Windfrieden gesorgt“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Durch die Ausweisung von mehr Vorranggebieten für Windräder auf künftig 3,4 Prozent der Landesfläche könnte es aber auch Widerstand geben. Bisher hatte das nördlichste Bundesland rund zwei Prozent Fläche für Windräder ausgewiesen.
Bislang gebe es vor allem im Norden und Westen des Landes viele Windräder, sagte Sütterlin-Waack. „Und im Süden ist bislang nicht so viel los. Durch die neuen Pläne wird sich das aber ändern.“
Noch bis Anfang Oktober sind Einwendungen gegen die Ende Juli vom Kabinett beschlossenen Pläne möglich. „Aus der Vergangenheit haben wir die Erfahrung, dass diese Einwendungen meist zu einer Planänderung führen“, sagte Sütterlin-Waack. Es sei bereits absehbar, dass es gegen die Pläne qualitativ fundierte Einwendungen gebe. „Deshalb werden wir wahrscheinlich eine zweite Runde brauchen.“
Abstände bleiben
Schwarz-Grün will sicherstellen, dass Anforderungen des entsprechenden Bundesgesetzes eingehalten werden. Auf rund 410 Vorranggebieten will die Regierung an Land bis 2030 eine Windkraft-Leistung von insgesamt 15 Gigawatt installieren lassen. Rund 9 Gigawatt sind bereits installiert, weitere 2,7 Gigawatt sind früheren Angaben zufolge genehmigt und 2,4 Gigawatt im Genehmigungsverfahren. Zum Vergleich: Schleswig-Holsteins letztes Atomkraftwerk Brokdorf hatte eine Netto-Leistung von 1,4 Gigawatt. Der Meiler war nach 35 Jahren im Januar 2022 vom Netz gegangen.
„15 Gigawatt kriegen wir mit drei Prozent der Landesfläche hin“, sagte Sütterlin-Waack. An den Mindestabständen zu Wohnhäusern soll sich nach Angaben der Ministerin nichts ändern. Der Abstand zu einzelnen Häusern muss im Norden 400 Meter betragen. Zu Dörfern und Städten bleibt es bei 800 beziehungsweise 1.000 Metern.
Bei ihren Planungen berücksichtigt die Landesregierung neben Adlerhorsten auch die Abstände zu Kultur- und Landschaftsdenkmälern, zu Autobahnen, Hochspannungsleitungen oder Korridoren mit viel Vogelzug oder Kröten-Wanderwegen. „Wir müssen alle ein bisschen runter von unseren Ansprüchen“, sagte Sütterlin-Waack. Das betreffe alle Schutzbelange, vom Schutz der Wohnbebauung bis zum Naturschutz.
Öffnungsklausel
Bis zum Herbst 2026 sollen die Regionalpläne Windenergie abgeschlossen sein. Damit ende auch die Öffnungsklausel, die Gemeinden derzeit ermöglicht, Anlagen außerhalb von Vorrangflächen zu planen. „Inzwischen haben etwa 30 Gemeinden davon Gebrauch gemacht“, sagte Sütterlin-Waack.
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom März 2023 hatte die Neufassung der Ausbaupläne notwendig gemacht. Die Richter in Schleswig kippten die regionale Windplanung für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg. Zur Begründung hieß es, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Erfolg hatte die Normenkontrollklage einer Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg ein Windrad errichten wollte.
„Wir hatten im Planungsraum 1 insgesamt 54 Klagen, aber nur 2 waren von Windkraftgegnern“, sagte Sütterlin-Waack. „Die übrigen Klagen kamen von Investoren, die Vorranggebiete an bestimmten Stellen gefordert haben.“ Die Windkraftpläne für die Mitte des Landes bestätigte das OVG dagegen im Juni 2023. Eine juristische Auseinandersetzung gibt es noch im Süden Schleswig-Holsteins. „Dort haben wir eine Menge Einzelklagen, bis jetzt sind alle zu unseren Gunsten ausgegangen“, sagte Sütterlin-Waack.