Die Krankenhausreform könnte die Versorgung gerade in kleineren Kliniken verschlechtern, warnt Gesundheitsminister Philippi. Er nennt zwei Bereiche, die betroffen sind.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi dringt auf Nachbesserungen an der Krankenhausreform. Die Qualitätsvorgabe, dass Fachärztinnen und Fachärzte in höchstens drei Leistungsgruppen wie Orthopädie oder Geburtshilfe angerechnet werden, lasse sich insbesondere in kleineren Häusern nicht erfüllen. In den Bereichen „Orthopädie und Unfallchirurgie“ sowie „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ gebe es dadurch praktische Schwierigkeiten, sagte der SPD-Politiker.
„Das wird in der Praxis dazu führen, dass an einigen Standorten keine ausreichende Versorgung der Patientinnen und Patienten mehr gewährleistet werden kann“, kritisierte Philippi. „Die Krankenhausreform muss die Versorgung verbessern, nicht verschlechtern!“ Niedersachsen fordere eine Anhebung der Obergrenze auf bis zu fünf Leistungsgruppen.
Philippi appellierte zudem, die vom Bund geplanten vier Milliarden Euro für die Transformationskosten der Krankenhäuser dürften nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. „Es ist nicht sinnvoll, Gelder gleichmäßig über alle Kliniken zu verteilen, sodass auch diejenigen profitieren, die ohne Verluste durchgekommen sind“, sagte der Minister.