Gesetzentwurf: Strompreise sollen 2026 über Zuschuss zu Übertragungsnetzkosten sinken

Die Bundesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Netzentgelte beim Strompreis entlasten. Dafür soll im Jahr 2026 ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro an die Netzbetreiber gezahlt werden, wie am Freitag aus einem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorging. Die Netzentgelte werden für Nutzung und Instandhaltung der Stromleitungen sowie Bereitstellung und Ablesung der Zähler erhoben und sind regional unterschiedlich hoch.

„Die strukturell hohen Strompreise sind nach wie vor eine große Herausforderung für unsere Wirtschaft und belasten die Verbraucher“, erklärte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. „Nach extremen Schwankungen in den vergangenen Jahren sind die Großhandelspreise für Strom zurzeit immer noch etwa doppelt so hoch wie 2020 und davor.“ Daher seien weitere Schritte zur Entlastung wichtig und das Ministerium arbeite „mit Hochdruck daran, die Deckelung der Netzentgelte rasch umzusetzen“. 

Über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten solle im Kalenderjahr 2026 die Kostenbelastung der Stromkunden aus den Netzentgelten gedämpft und dadurch ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten insgesamt geleistet werden, erklärte der Sprecher weiter. Dieser Zuschuss wird an „Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung“ gezahlt und beträgt insgesamt 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026. 

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Laut Bundesfinanzministerium sind 2026 rund 36 Milliarden Euro für die Programmausgaben des KTF vorgesehen. Die Bundesregierung hatte den Haushaltsentwurf für 2026 Ende Juli beschlossen, der Bundestag muss ihn im Herbst noch verabschieden. Der Gesetzentwurf zur Senkung der Netzentgelte ging am Donnerstag in die Ressortabstimmung.

Eine pauschale Berechnung, wer besonders von der geplanten Entlastung profitiere, sei schwierig oder unmöglich, sagte ein weiterer Ministeriumssprecher. Inwieweit die Übertragungsnetzentgelte als Zusatz zu den Stromkosten des Einzelnen hinzukommen, hänge von der regionalen Erzeugung, vom Verbrauch und der Netzstruktur ab. „Was man aber sagen kann: Dieser Netzentgeltzuschuss entlastet zielgenau diejenigen Haushalte, die von den Kosten des Ausbaus besonders betroffen sind.“ 

An einer ausbleibenden Entlastung von Verbrauchern hatte sich Anfang Juli die erste große Belastungsprobe der Regierungskoalition entzündet: In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, die Stromsteuer möglichst schnell „für alle“ zu senken. Die Bundesregierung beschlossen dann aber, die Stromsteuer zunächst nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu verringern. Das hatte nicht nur für massiven Unmut bei Oppositionsparteien, Verbraucherschützern und Wirtschaftsverbänden gesorgt, auch aus der Union kamen kritische Stimmen.

oer/ilo