Das Bundeskabinett hat das Tariftreuegesetz gebilligt. Dass in Sachsen bei öffentlichen Ausschreibungen immer noch die billigsten Anbieter zum Zuge kommen, hält der DGB für skandalös.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen sieht im Tariftreuegesetz des Bundes eine Steilvorlage für die Regierung im Freistaat. Die Bundesregierung habe vorgelegt und ein wichtiges Zeichen für die Stärkung von Tariflöhnen gesendet, kommentierte DGB-Chef Markus Schlimbach das Votum des Bundeskabinetts. Auch wenn noch Verbesserungen des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Verfahren notwendig seien, müsse Sachsen nun nachlegen.
DGB sieht skandalöse Praxis in Sachsen
„Es bleibt ein Skandal, dass in Sachsen regelmäßig die billigsten Anbieter die öffentlichen Ausschreibungen gewinnen. Wer Billigheimer mit Steuergeldern unterstützt, darf sich über Fachkräftemangel und Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungen und Steuern nicht beschweren“, betonte Schlimbach. Seit Jahren werde die Modernisierung des sächsischen Vergabegesetzes verzögert und blockiert. Es sei überfällig, die Vergabe öffentlicher Gelder durch das Land und die Kommunen an Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen zu binden.
Nach Berechnungen des DGB belaufen sich die Mindereinnahmen durch Tarifflucht in Sachsen auf 3,3 Milliarden Euro pro Jahr bei den Sozialversicherungen, 1,9 Milliarden Euro jährlich bei den Steuern und 4,6 Milliarden Euro jedes Jahr bei der Kaufkraft. „Gerade in Zeiten, in denen mit Blick auf den Strukturwandel und die demografische Entwicklung in die Zukunft investiert werden muss, können wir uns diese von den Unternehmen verursachten Mindereinnahmen als Gesellschaft nicht leisten“, so Schlimbach.
Bundeskabinett billigt Entwurf des Tariftreuegesetzes
Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf eines Tariftreuegesetzes auf den Weg gebracht. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro sollen Firmen ihre Beschäftigten nach Tarifbedingungen bezahlen müssen. Konkret heißt das, sie müssten Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Damit hätten Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, bessere Chancen auf Aufträge. Allerdings könnten die Kosten für die öffentliche Hand höher werden.