Vorwurf der Spionage für China: Prozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah

Das Oberlandesgericht in Dresden verhandelt seit Dienstag in einem Spionageprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah. In ihrer Anklage wirft die Bundesanwaltschaft Jian G. vor, jahrelang für China spioniert zu haben. Dessen Anwalt bestritt zum Prozessauftakt eine geheimdienstliche Tätigkeit seines Mandanten.

G., der deutscher Staatsangehöriger ist, soll der Anklage zufolge bereits seit 2002 für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben. Seine Funktion als Assistent des damaligen AfD-Europaabgeordneten Krah habe er genutzt, um dem Geheimdienst Informationen zu verschaffen.

Dabei sei es unter anderem um den Stand von Verhandlungen des Europäischen Parlaments und mehr als 80 Beschlüsse mit Bezug zu China gegangen. Insgesamt soll G. mehr als 500 Dokumente zusammengetragen und dem Geheimdienst über einen Führungsoffizier oder per USB-Stick weitergegeben haben, darunter auch einige als besonders sensibel eingestufte. 

Außerdem habe er Informationen über führende AfD-Politiker gesammelt, etwa über die „Stellung“ der Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla. Auch soll er chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht haben. Dazu sei er in sozialen Netzwerken zum Schein als Kritiker Chinas aufgetreten und habe so versucht, an Personalien zu gelangen. 

„Der Fall ist exemplarisch für das Ausspähen Chinas über politisch-öffentliche, wirtschaftliche und militärische Belange Deutschlands und der EU“, sagte Bundesanwalt Stephan Morweiser am Rande der Verhandlung in Dresden. Dies reiche vom Ausspähen der AfD-Führungsspitze bis zur Verlegung von militärischen Kräften. Daher schätze die Bundesanwaltschaft den Fall als „besonders gravierend“ ein.  

Jian G., der im Gerichtssaal sein Gesicht mit einer Gesichtsmaske vor den Fotografen und Kameraleuten verbarg, muss sich wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

G. selbst schwieg am Dienstag zu den Vorwürfen. Sein Anwalt bestritt in einer Erklärung eine geheimdienstliche Tätigkeit seines Mandanten. Weder im Rahmen von G.s dienstlicher Tätigkeit als Assistent des EU-Parlamentariers Krah noch außerhalb davon seien konkrete nachrichtendienstliche Informationen ausgetauscht oder weitergegeben worden. „Er hat sich nie dazu bereit erklärt.“

G.s Verteidiger erhob den Verdacht, dass die Festnahme seines Mandanten politisch motiviert gewesen sei. „Vor allem im Hinblick auf die Europawahl 2024“, sagte der Anwalt. Er bezweifelte, dass die abgehörten Gespräche von G. als Beweise zulässig seien. „Es wird sich zeigen, ob Jian G. 007 oder lediglich 0815 war.“

Die vor dem OLG als mutmaßliche Komplizin mitangeklagte Chinesin Yaqi X. räumte ein, dass sie G. ab 2023 Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens Leipzig/Halle gab. Die 39-Jährige arbeitete für ein Logistikunternehmen, das unter anderem an dem Flughafen tätig ist. Laut Bundesanwaltschaft soll sie Informationen insbesondere zum Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehr und nach Israel an G. weitergeleitet haben, der sie für seine Geheimdiensttätigkeit verwenden konnte.  

Yaqi X., die den Angeklagten nach eigenen Angaben in Deutschland kennenlernte und mit dem verheirateten Mann eine kurze Liebesbeziehung führte, sagte vor Gericht, er habe sich für militärische Informationen interessiert und teilweise regelrecht darauf gedrängt. Sie habe manchmal auch Zweifel gehabt, aber „ich habe nicht gewusst, dass er ein Spion ist“, ließ sie über ihre Anwältin erklären.

Laut Bundesanwaltschaft waren die von X. übermittelten Informationen „dazu geeignet, Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten der Bundeswehr, Erkenntnisse zur Verlegung von militärischem Personal sowie auch zu außen- und sicherheitspolitischen Absichten der Bundesrepublik Deutschland zu offenbaren“. X. drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

G.s Festnahme im April 2024 sorgte für Schlagzeilen, denn bis dahin hatte er als Assistent für Krah im Europaparlament gearbeitet. Krah war damals Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Der AfD-Politiker kündigte seinem Mitarbeiter nach der Verhaftung. Krah zog bei der Bundestagswahl im Februar in den Bundestag ein, sein Mandat im Europaparlament legte er daraufhin nieder. 

Für den Prozess am Oberlandesgericht sind vorerst weitere Termine bis Ende September angesetzt.