Einige Hundert Wildbienenarten gibt es in Thüringen. Viele haben es im Sommer schwer, ausreichend Blüten zu finden. Was Naturschützer raten.
Mehr als die Hälfte der in Thüringen vorkommenden Wildbienenarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Der Naturschutzbund (Nabu) bezeichnete die Situation im Freistaat als alarmierend. Insgesamt seien 416 Wildbienenarten bekannt. 43 Arten seien bereits ausgestorben oder verschwunden, 72 Arten der für die Bestäubung von Pflanzen unverzichtbaren Insekten vom Aussterben bedroht. Das teilte der Nabu in Jena auf Anfrage mit. Wichtig sei für den Bestandserhalt, dass Wild- und Honigbienen auch im Hochsommer ausreichend Blüten fänden.
Sie litten darunter, wenn in Gärten und Parks sowie an Feld- und Straßenrändern Blumen und Grün zurückgeschnitten oder gemäht würden. Blütenpflanzen seien im August wichtige Nahrungsquellen nicht nur für Wild- und Honigbienen, sondern auch für Schwebfliegen, Schmetterlinge, Wespen und andere Insektenarten, erklärte Marcus Orlamünder vom Nabu. „Wer jetzt Blütenpflanzen abmäht oder abschneidet, raubt vielen Insektenarten wie Wildbienen die Nahrung.“
Wildpflanzen für Bienen im Sommer wichtig
Wildpflanzen wie Blutweiderich, Flockenblume, Malve, Klee, Distel oder Wilde Möhre sollten stehen bleiben. Wildbienen würden nur zu bestimmten Zeiten, oft innerhalb von nur wenigen Wochen im Jahr fliegen und seien auf das in dieser Zeit vorkommende Blütenangebot in ihrem nahen Umfeld angewiesen. Als Beispiel nannte Orlamünder die Blutweiderich-Sägehornbiene, die von Juli bis etwa Ende August unterwegs sei und Nahrung für ihren Nachwuchs sammle.
Auch für Hummeln als staatenbildende Wildbienen sei jede Blüte wichtig. „Sie brauchen ein vielfältiges Pollen- und Nektarangebot, damit sie starke Jungköniginnen als Basis für die Hummelgeneration im nächsten Jahr aufziehen können.“ In Gärten sind derzeit unter anderem Lavendel, Anemonen, ungefüllte Rose, Kokardenblumen, blühende Kräuter wie Oregano oder Katzenminze von Bienen umschwärmt.
Gärtnern rät der Nabu im Interessen des Insektenschutzes zu naturnahen Gärten, Blühwiesen und wilden Ecken auf ihren Grundstücken. Damit werde die Blüh- und Strukturvielfalt in Gärten gefördert und die Artenvielfalt gestützt.