Frauen und Männer: Kabinett will Gleichstellungsberichte abschaffen

Erst kürzlich trat eine Reform des bayerischen Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Das Kabinett will nun direkt wieder etwas daran ändern. Doch es gibt Kritik.

Wie viele Frauen arbeiten in Bayern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst? Das bayerische Kabinett will zukünftig nicht mehr regelmäßig über Fragen wie diese berichten. Das geht aus dem Entwurf des sogenannten vierten Modernisierungsgesetzes hervor, der sich aktuell noch in der Verbandsanhörung befindet. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Aktuell ist die Staatsregierung dazu verpflichtet, dem Landtag im Abstand von fünf Jahren zu berichten, ob die Ziele des Gleichstellungsgesetzes erreicht werden.

Ministerium verteidigt Änderung

Das zuständige Sozialministerium betonte auf dpa-Anfrage, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst auch bei einer etwaigen Aufhebung des betreffenden Artikels nicht gefährdet sei.

Gemäß dem erst kürzlich novellierten Gleichstellungsgesetz müssten die einzelnen Dienststellen Gleichstellungskonzepte erstellen und dem Ministerium übermitteln. Sie sollen sich mit diesen Konzepten Ziele für die Gleichstellung von Männern und Frauen setzen und angeben, wie sie diese erreichen wollen.

„Daraus lassen sich bürokratieschonend Überblicke über die Erreichung der Gleichstellungsziele für den öffentlichen Dienst in Bayern insgesamt erstellen“, heißt es vom Ministerium. Hieran würde auch die geplante Gesetzesreform nichts ändern.

Kritik von Grünen und SPD, Lob von der AfD

Die Landtags-SPD kritisiert die geplante Abschaffung des Gleichstellungsberichts scharf. „Er ist eine zentrale – wenn nicht die einzige – systematische Informationsquelle darüber, wie es um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Bayern tatsächlich steht“, betonte die SPD-Abgeordnete Simone Strohmayr. Der Bericht zeige auf, wo Fortschritte erzielt wurden, aber eben auch, wo es weiter hake – etwa beim Frauenanteil in Führungspositionen, bei der Entgeltgleichheit oder in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auch die Grünen lehnen die Gesetzesänderung ab: „Ohne den Gleichstellungsbericht wird es künftig überhaupt keine Zahlen mehr dazu geben, wie es um die (von der Verfassung gebotene) berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern bestellt ist – wir sprechen hier von ca. 350.000 Beschäftigten in der Staatsverwaltung. Die Staatsregierung handelt nach dem Motto: Was ich nicht weiß, darum muss ich mich auch nicht kümmern“, sagte Fraktionsvize Johannes Becher.

Die AfD-Fraktion dagegen befürwortete die Änderung: „Wir begrüßen das als richtigen Schritt, der den Dienststellen mehr Flexibilität verschafft und ihnen die Möglichkeit einräumt, sich mehr mit den Dienstleistungen für die Bürger zu beschäftigen als mit sich selbst“, sagte Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. 

Gleichstellungsgesetz in den 90ern von CSU auf den Weg gebracht

Der letzte bayerische Gleichstellungsbericht enthält Zahlen aus dem Jahr 2018. Demnach nahm der Frauenanteil im öffentlichen Dienst mit steigender Führungsebene in den Jahren zuvor weiter ab. In Führungspositionen in der Kommunalverwaltung lag er beispielsweise bei 37 Prozent.

Neuere Zahlen aus dem Jahr 2023 seien bereits erhoben und ausgewertet worden, heißt es aus dem Sozialministerium. Der dazugehörige Bericht könne jedoch erst nach der Vorstellung im Landtag veröffentlicht werden. Das sei noch im laufenden Jahr geplant.

Das 1996 in Kraft getretene Bayerische Gleichstellungsgesetz war von der CSU selbst, insbesondere von der damaligen Familienministerin Barbara Stamm und mit Rückendeckung des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, auf den Weg gebracht worden.