Auf einem Volksfest in Unterfranken fährt ein Autofahrer in eine Gruppe von Besuchern. Juristisch hat das Ganze für den Mann keine Folgen.
Das Verfahren gegen einen Autofahrer, der im September 2024 in eine Menschenmenge auf einem Volksfest in Unterfranken fuhr, ist eingestellt worden. „Aufgrund einer medizinischen Ursache kann zur Tatzeit von einem eigenmächtig steuerbaren Verhalten des Beschuldigten nicht ausgegangen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit. Ein etwaiger Fahrlässigkeitsvorwurf liege allenfalls im unteren Bereich.
Der damals 58-Jährige war vergangenen September in Großwallstadt (Landkreis Miltenberg) in Besucher der „Wällster Kerb“ gefahren. Dabei wurden fünf Menschen leicht verletzt, darunter ein Kind.
Die Polizei ging relativ schnell von einem Unfall und nicht von Absicht aus, zumal der Fahrer wiederbelebt werden musste. Die leicht verletzten Besucher wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt. Großwallstadt liegt unweit der Landesgrenze zu Hessen und knapp 20 Kilometer südlich von Aschaffenburg.