Ein Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums (G9) für alle Klassen in Baden-Württemberg wird nicht zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ nach Angaben vom Mittwoch als unzulässig zurück. Baden-Württemberg führt G9 zum kommenden Schuljahr schrittweise wieder ein, das gilt dann für die Klassen fünf und sechs.
Im Oktober 2023 wurde beim Landtag zunächst ein sogenannter Volksantrag beantragt. Dessen Ziel war es, zum nächstmöglichen Zeitpunkt das neunjährige Gymnasium einzuführen. Der Landtag lehnte den durch den Volksantrag eingebrachten Gesetzentwurf ab. Stattdessen einigte sich die Koalition aus Grünen und CDU im Frühling 2024 darauf, G9 ab dem Schuljahr 2025/2026 sukzessive wieder zu beginnen.
Andere Antragsteller beantragten daraufhin beim Innenministerium ein Volksbegehren, um auch die höheren Klassen einzubeziehen. Das wurde im Juli 2024 abgelehnt, weil der Antrag nicht vorschriftsmäßig von den antragsberechtigten Vertrauensleuten gestellt worden sei. Daraufhin wandten sie sich an den Verfassungsgerichtshof, wo sie aber nun keinen Erfolg hatten.
Die Antragsteller seien im Gerichtsverfahren nicht antragsberechtigt, erklärte der Gerichtshof. Nach den Regelungen im Volksabstimmungsgesetz dürften die Vertrauensleute des Volksbegehrens den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Antragsteller seien aber von denjenigen, die unterschrieben, nicht als Vertrauensleute benannt worden, und auch nicht selbst Erstunterzeichner.
Inzwischen gibt es eine Elterninitiative für einen weiteren Volksantrag. Notwendig sind die Unterschriften von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten im Land Baden-Württemberg, also knapp 40.000 Unterschriften. Dann müsste sich der Landtag noch einmal mit dem Thema beschäftigen.