Im Streit erschlägt eine 90-Jährige ihre Freundin mit einem Kochtopf. Sie wird zu vielen Jahren Haft verurteilt. Doch das letzte Wort in dem Fall ist noch nicht gesprochen.
Nach der Verurteilung einer 90-Jährigen wegen einer tödlichen Kochtopf-Attacke auf ihre beste Freundin hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das Landgericht München I hatte die hochbetagte Seniorin in der vergangenen Woche zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Die Anwälte Johannes Makepeace und Annette von Stetten hatten bereits in dem Verfahren den Umgang mit ihrer Mandantin bei einer ersten nächtlichen Beschuldigtenvernehmung kritisiert. Die alte Dame sei damals nicht über ihre Rechte aufgeklärt worden – dennoch wurden die Aussagen im Prozess herangezogen.
Anwälte: Rechte missachtet
„Wir meinen, dass unter anderem die Verwertung der katastrophalen Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei durch das Landgericht München I trotz der falschen und unzureichenden Belehrung, insbesondere zum Recht auf Verteidigung und zum Vorliegen der Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung, zu rügen sein wird“, teilten die Anwälte auf dpa-Anfrage mit. „Indem die Kammer die Beschuldigtenvernehmung dennoch verwertet hat, wurde die rechtsstaatliche Subjektstellung der Angeklagten missachtet.“
Nun warte man auf das schriftliche Urteil; erst dann lasse sich feststellen, ob das Gericht möglicherweise auch darin Fehler gemacht habe.
Streit um Aufräumen von Einkäufen eskaliert
Das Landgericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Seniorin vor einem Jahr ihre engste 77 Jahre alte Freundin im Streit um das Aufräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes verlangt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe wegen minder schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.
Die inzwischen 90-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sprach bei der Urteilsverkündung von einem ungewöhnlichen Verfahren – auch wegen des hohen Alters der Angeklagten.
Die beiden Frauen habe über 40 Jahre eine Freundschaft verbunden, die allerdings zunehmend ungleich war. Die Angeklagte habe sich ihrer Freundin geistig überlegen gefühlt, während sie zugleich ihre Hilfe brauchte.