In Bayern klagen zwei ehemalige Schülerinnen gegen ein Kreuz im Eingangsbereich eines Gymnasiums. Ein Gericht gibt ihnen recht, da sie dem Kruzifix nicht ausweichen konnten.
Ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war – und bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule „verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“.
Revision von Gericht in Bayern nicht zugelassen
Er sieht in der „Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“. Zur Begründung der Entscheidung heißt es: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“
Die Revision wurde nach Gerichtsangaben nicht zugelassen – dagegen kann binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden.