In Hochdorf wird ein Mann beim Joggen erstochen. Der Täter steht fest, da ist sich das Gericht sicher. Und sein Motiv? Das bleibt im Dunkeln. Freigesprochen wird er dennoch – zumindest formell.
Nach der Gewalttat an einem Jogger in Hochdorf (Kreis Esslingen) muss sich der Angreifer in einer Psychiatrie behandeln lassen. Der 25-Jährige habe während des tödlichen Messerangriffs auf sein willkürlich ausgesuchtes Opfer unter einer bereits seit längerem vorhandenen Psychose gelitten, zeigte sich das Stuttgarter Landgericht überzeugt.
Da der afghanische Flüchtling somit als schuldunfähig gilt, sprach ihn die Kammer vom Mordvorwurf frei. Der Mann, der das Urteil regungslos verfolgte, kommt aber in eine Psychiatrie.
Bis zuletzt hatte der Angeklagte dem Gericht und der Polizei vorgeworfen, die Beweisstücke manipuliert und die Blutflecken des Opfers nachträglich auf seine Kleidung aufgebracht zu haben. Er habe den 56 Jahre alten Mann im vergangenen November nicht angegriffen.
Die Kammer nannte diese Aussagen unglaubwürdig. „Dass der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel“, sagte die Richterin. Ihre Kammer folgte mit ihrem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger des angeklagten Mannes hatte sich nicht auf ein Strafmaß festgelegt.
Angriff kam völlig überraschend
Der 25 Jahre alte Mann hatte den ihm völlig unbekannten Sportler an jenem Novembertag angegriffen und mit mehreren Stichen getötet. Das Opfer sei „schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen, sagte die Richterin.
Nur wenige Tage vor der Tat war der Mann aus einer Asylunterkunft in Hochdorf in eine andere Unterkunft nach Wernau verlegt worden. Außerdem soll es zuvor Streit um einen Schraubenzieher gegeben haben. Die Ermittler sind deshalb überzeugt, dass der Frust über diese Vorfälle in der tödlichen Gewalt gipfelte.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.