Schläge gegen Reporter: Rechtsextremistin Liebich erneut vor Gericht

Am 7. November 2020 demonstrierten in Leipzig viele Tausend Gegner von Corona-Maßnahmen. Ob eine Rechtsextremistin dabei eine Körperverletzung begangen hat, darum geht es in einem Prozess in Leipzig.

Erst vor anderthalb Monaten ist die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt worden, nun steht sie erneut vor Gericht. Am Landgericht Leipzig wird ein Berufungsprozess wegen Schlägen gegen einen Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen im November 2020 verhandelt. 

Das Amtsgericht hatte Liebich 2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Drei mutmaßliche Mittäter wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Alle vier Angeklagten legten gegen das Urteil Berufung ein.

Videoaufnahmen zeigen Vorfall

Nach Angaben eines Gerichtssprechers kamen alle vier Beteiligten zu der Berufungsverhandlung. Während der Beweisaufnahme seien unter anderem Videobilder angeschaut worden, auf denen das Geschehene zu sehen ist. Laut dem Urteil des Amtsgerichts habe auch der Reporter einen Schlag ausgeführt, sagte der Sprecher.

Wann ein Urteil fällt, war offen. Das Landgericht hat einen Fortsetzungstermin am 11. Juli anberaumt.

Haftstrafe wegen Volksverhetzung 

Mitte Mai hatte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg entschieden, dass Liebich wegen einer anderen Sache in Haft muss. Das Gericht in Sachsen-Anhalt verwarf eine Revision gegen eine Verurteilung unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten.