Handball-Bundesliga: Streit um Halle: TSV Hannover-Burgdorf darf vorerst bleiben

Bundesligist TSV Hannover-Burgdorf darf nach einem Gerichtsurteil vorerst in seiner Spielstätte bleiben. Damit ist der Streit zwischen dem Hallenbesitzer und dem Verein aber noch nicht entschieden.

Handball-Bundesligist TSV Hannover-Burgdorf darf vorerst die ZAG-Arena für seine Heimspiele weiter nutzen. Das entschied das Landgericht Hannover. Hintergrund ist ein Streit zwischen dem Tabellensechsten der abgelaufenen Saison und dem Besitzer der Halle, dem Unternehmer Günter Papenburg (86). 

Papenburg hatte im Dezember eine Kündigung gegen die TSV Hannover-Burgdorf ausgesprochen. Er fordert eine Mietnachzahlung von rund 580.000 Euro. 

Seine Begründungen: Die Kosten für den Betrieb der Arena seien gestiegen. Der Handball-Club würde zu wenig für die Sicherheit in der Halle tun. Der Zuschauerschnitt des Teams sei mittlerweile mit mehr als 9000 Besuchern pro Heimspiel der zweithöchste in der Bundesliga. Als der langfristige Mietvertrag unterzeichnet wurde, war die Attraktivität der „Recken“ noch deutlich geringer. 

Mitte Mai teilte Papenburg mit, dass für die kommende Spielzeit keine Reservierungen für die Halle angenommen werden. Der Verein beantragte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht. Die Anwälte des Clubs hatten in der Gerichtsverhandlung am 18. Juni die Nachforderungen als „exorbitant“ bezeichnet und auf den gültigen und von den „Recken“ stets eingehaltenen Mietvertrag verwiesen. Bis zu einer endgültigen Klärung der vertraglichen Verhältnisse sollte daher die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2021 weiter Geltung behalten.

Landgericht gibt Verein Recht

Papenburg und seine Vermietungsgesellschaft hatten dagegen argumentiert, dass die TSV Hannover-Burgdorf seit der Kündigung im Dezember genügend Zeit gehabt habe, um sich um eine neue Spielstätte zu bemühen.  Nun gab das Landgericht dem Verein Recht. Zur Begründung gab die 3. Kammer für Handelssachen an, „dass eine vorläufige Möglichkeit der Weiternutzung bis zur endgültigen Entscheidung im noch laufenden Parallelverfahren für die Handballer existenziell sei und sich daraus aber für die Vermietungsgesellschaft kein greifbares Risiko ergebe“. Gegen das Urteil kann beim Oberlandesgericht in Celle Berufung eingelegt werden.