Zwei Menschen sterben, als am Rosenmontag ein Mann durch die Mannheimer Fußgängerzone rast. Er steuert gezielt auf Menschen zu. Die Staatsanwaltschaft sieht kein politisches Motiv.
Zwei Menschen sind bei der Todesfahrt in Mannheim am Rosenmontag getötet worden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nun Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes gegen einen 40-Jährigen aus Ludwigshafen erhoben, sieht aber keine Hinweise auf ein politisches Motiv. Bei der Fahrt Anfang März fuhr der Mann demnach gezielt auf Menschen zu, wie es in einer Mitteilung hieß. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann wurden getötet. 14 Menschen wurden verletzt, fünf von ihnen schwer.
Laut der Mitteilung hat sich der deutsche Tatverdächtige weiterhin nicht zu der Tat und den Hintergründen eingelassen. „Die weiteren Ermittlungen haben keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben“, hieß es weiter. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet.“ Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war.
Innenausschuss des Landtages befasste sich mit der Todesfahrt
Bei einer Sitzung des Innenausschusses des baden-württembergischen Landtags im März hatte Innenminister Thomas Strobl gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen.
Man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von „Reichsbürgern“ teilgenommen habe, sagte damals der Präsident des Landeskriminalamts, Andreas Stenger. Auch habe man in sozialen Netzwerken Bilder gefunden, die den Täter am Schießstand mit Waffen zeigen.
Strobl sagte damals, es gebe nach dem Stand der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein extremistisches oder politisches Motiv für die Tat leitend gewesen sei. Er verwies ebenfalls auf eine psychische Erkrankung des Mannes.
Mit mindestens 80 Kilometer pro Stunde durch die Fußgängerzone
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit etwa 40 bis 50 Stundenkilometer Geschwindigkeit in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend sei er gezielt auf mehrere Menschen zugefahren und habe diese mit seinem Auto erfasst. Er habe letztlich auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Verletzte starben noch in der Fußgängerzone.
Als der Mann sein Fahrzeug wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, hieß es in der Mitteilung. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Täter besaß auch Luftgewehr
Der Täter war Ermittlern zufolge im Besitz mehrerer Waffen. Neben der Schreckschusswaffe besaß er laut Innenminister Strobl ein Gasdruckgewehr, das bei einer Durchsuchung sichergestellt wurde. Der Mann habe aber waffenrechtliche Erlaubnisse gehabt. Zum Führen der Waffen sei ein sogenannter Kleiner Waffenschein erforderlich.