Wenn Abschiebung droht, findet mancher Flüchtling Aufnahme in einer Kirchengemeinde. In Hamburg führt das Kirchenasyl in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen in Deutschland bleiben können.
Die Aufnahme in ein Kirchenasyl hat im vergangenen Jahr in gut jedem zweiten Fall eine Abschiebung verhindert. „In 2024 hatten wir insgesamt 111 Kirchenasyl-Meldungen und in 58 Fällen konnte die Abschiebung aufgrund des sogenannten nicht vollzogen werden“, teilte der Sprecher der Innenbehörde, Daniel Schaefer, mit. Ende Mai befanden sich nach Angaben der Innenbehörde 13 Personen im Asyl Hamburger Kirchengemeinden. In allen Fällen gehe es ausschließlich um Abschiebungen in andere EU-Länder nach der Dublin-III-Verordnung. Diese erlaubt Überstellungen nur innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel sechs Monate nach Zustimmung des anderen Mitgliedstaats. Wird die Frist überschritten, ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig.