Arbeitsunfall: Strafverfahren gegen Kranführer nach Gondelabsturz

Nach dem Gondelabsturz mit drei Toten auf einer Baustelle gibt es laut Staatsanwaltschaft Hinweise auf menschliches Versagen. Ermittelt wird gegen den 36 Jahre alten Kranführer.

Nach dem Gondelabsturz mit drei Toten auf einer Baustelle in Horb am Neckar hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Kranführer wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das teilte die Anklagebehörde in Rottweil mit. Auf der Baustelle waren am 20. Mai drei Männer in einer Transportgondel in den Tod gestürzt, zwei Polen und ein Deutscher. Die Männer im Alter zwischen 40 und 46 Jahren waren sofort tot. Die an einem Kran hängende Transportgondel hätte sie auf einen Brückenpfeiler auf der Baustelle an der Hochbrücke Horb bringen sollen.

Es habe sich der Verdacht weiter verdichtet, dass sich die Kranflasche, zu der ein Haken gehöre, an querlaufenden Drahtseilen verfangen habe und das Kranseil dadurch gerissen sei. Am Haken hing die Transportgondel mit den drei Arbeitern. Derzeit lägen Hinweise auf menschliches Versagen vor. Zuständig für die Beförderung der Personengondel an jenem Tag war ein 36 Jahre alter Kranführer, gegen den jetzt ermittelt wird. Die Arbeiten an der Baustelle laufen nach kurzer Unterbrechung inzwischen weiter.

Schon einmal gab es einen Vorfall auf der Baustelle

Schon im vergangenen Jahr hatte es einen Zwischenfall auf der Großbaustelle gegeben, als plötzlich mehrere Befestigungsbolzen eines Schal- und Tragegerüsts abrissen. Die Arbeiten waren daraufhin gestoppt worden. Verletzt wurde damals niemand.

Die Hochbrücke ist Teil eines umfangreichen Straßenbauprojekts. Sie soll künftig den Verkehr auf der Bundesstraße 32 über das Neckartal führen. Bisher führt die Bundesstraße ins Tal hinunter und durch die Innenstadt von Horb. 

Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe soll die Brücke 2.100 Meter lang werden und bis zu 90 Meter hoch sein. Die Verkehrsfreigabe ist voraussichtlich für 2028 geplant.