Entscheidung OVG Münster: Fahrradkorso darf über B236 und durch Tunnel fahren

Fridays for Future macht sich für mehr Radverkehr stark. Dazu wollen 50 Teilnehmer durch Dortmund radeln. Die Polizei untersagte die geplante Route. Ein Gericht sagt, zu Unrecht.

Ein für den heutigen Freitag um 18 Uhr angemeldeter Fahrradkorso in Dortmund darf wie geplant über die Bundesstraße 236 und durch einen Tunnel im Stadtteil Wambel fahren. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz geändert. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 15 B 587/25).

Unter dem Motto „AUTO-FREI-TAG der 13. – die Rückkehr des Fahrradverkehrs“ hatte Fridays for Future einen Fahrradkorso mit 50 Teilnehmern angemeldet. Die Polizei in Dortmund hatte eine andere Streckenführung festgelegt und die Fahrt über die Bundesstraße und einen Tunnel abgelehnt. Dagegen war der Anmelder per Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen. Das Gericht gab der Polizei recht.

Hierfür sieht das OVG aber keine Grundlage. Die Befürchtung der Polizei, dass bei der Tunneldurchfahrt auf Rädern den Teilnehmern sowie Polizeibeamten eine erhebliche Gefahr drohe, sei nicht berechtigt. In dem Tunnelabschnitt mit mehreren Spuren sei eine Durchfahrt mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand möglich. Durch die notwendige Streckensperrung drohten auch keine Auffahrunfälle, wie von der Polizei argumentiert. In der Vergangenheit seien vergleichbare Veranstaltungen mit weitaus höherer Teilnehmerzahl störungsfrei verlaufen, argumentiert das OVG.