Ein Neubau soll Haftalltag und Familienleben zumindest einige Zeit lang vereinbar machen. Das Projekt in der Pfalz betrifft auch das Saarland.
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken will Müttern im Gefängnis eine gemeinsame Unterbringung mit Kleinkindern ermöglichen. „Es geht immer um das Kindeswohl„, sagte JVA-Leiter Jürgen Buchholz der Deutschen Presse-Agentur.
Geplant sei ein Neubau auf dem JVA-Gelände, mit dem 2027 begonnen werden soll. Vorgesehen sind fünf Haftplätze für je eine Mutter mit bis zu zwei kleinen Kindern. Bisher gibt es in der JVA kein entsprechendes Angebot.
Die neue Einrichtung richtet sich an Kinder bis zu zwölf Monaten. „Wenn das Kind zwei oder drei Jahre alt ist, will es auch mal auf den Spielplatz gehen oder mit anderen Kindern spielen“, sagte Buchholz. Diese Bedürfnisse ließen sich im geschlossenen Vollzug nicht erfüllen.
Zeitlich klar geregelt
Die Unterbringung sei strikt an das Kindeswohl gekoppelt. Voraussetzung sei, dass das Jugendamt die gemeinsame Unterbringung befürworte. „Die Strafdauer muss dabei überschaubar sein“, sagte Buchholz. Spätestens mit dem ersten Geburtstag soll das Kind die Justizvollzugsanstalt verlassen.
„Wir haben schon Angebote für Mütter mit Kindern, aber eben keine gemeinsame Unterbringung“, sagte Buchholz. Ein Anschlussangebot für die Zeit nach dem zwölften Lebensmonat sei in Planung, „aber noch zu vage, um es öffentlich zu diskutieren“.
Das künftige Angebot sei sowohl für Inhaftierte aus Rheinland-Pfalz als auch aus dem Saarland gedacht. „Wir haben eine Vollzugsgemeinschaft mit dem Saarland“, sagte Buchholz. Zugleich soll in dem Neubau ein Bereich für Sozialtherapie entstehen. Auch dieses Projekt sei in der Planung.