Das Vorgehen der internen Ermittler bei der Polizei beschäftigt den Innenausschuss. Die Linke plädiert für einen Sonderermittler. Innenminister Maier schließt das nicht aus – hat aber Bedenken.
Innenminister Georg Maier sieht den Vorschlag der Linken, einen Sonderermittler einzusetzen, um das Vorgehen der internen Ermittler bei der Polizei zu untersuchen, mit Skepsis. „Ich schließe das nicht aus“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
Es sei aber zunächst Aufgabe der Fachaufsicht das Handeln der Polizei zu reflektieren. Das geschehe bereits, indem ein Beamter einer neutralen Dienststelle, die mit dem Thema sonst nichts zu tun habe, das Vorgehen überprüfe.
Der MDR berichtete, dass ein Beamter des Landeskriminalamtes aus dem Bereich Organisierte Kriminalität diese Aufgabe übernimmt. Außerdem sollen dem Bericht zufolge auch die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen der internen Ermittlung und der Fachaufsicht überprüft werden. „Wir nehmen die Beschwerden sehr ernst und gehen den Dingen nach. Ich bin für gelebte Fehlerkultur und 100 Prozent Transparenz“, sagte Maier.
Linke für Sonderermittler
Hintergrund sind Vorwürfe zum Vorgehen der internen Ermittler bei Durchsuchungen, die sich gegen mehrere beschuldigte Polizisten richteten. Dabei wurden auch die Räume der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Erfurt durchsucht. Die Gewerkschaft und Parlamentarier der Opposition stellten infrage, ob das Vorgehen verhältnismäßig war. Zudem gibt es Datenschutzbedenken.
Die AfD-Fraktion schließt nach Angaben ihres innenpolitischen Sprechers Ringo Mühlmann weiterhin die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht aus. Die ebenfalls oppositionelle Linke-Fraktion schlug stattdessen einen Sonderermittler vor, der sich vertieft mit dem Thema befassen und dem Innenausschuss des Landtags berichten könnte. Nach Vorstellungen von Linke-Innenpolitiker Ronald Hande müsste es sich dabei um einen externen Ermittler handeln, der vom Innenministerium berufen werden sollte.
Maier sieht Konflikt
Maier sagte, der Einsatz eines Sonderermittlers stehe womöglich im Konflikt mit der Sachleitungskompetenz der Staatsanwaltschaft. „Das ist problematisch. Die Justiz muss unabhängig arbeiten können und arbeitet auf rechtsstaatlichen Prinzipien“, sagte Maier. Wer mit dem Handeln der Justiz nicht einverstanden ist, könne Rechtsmittel einlegen.
Hande betonte, es gehe keinesfalls darum, die Arbeit von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Vielmehr sollte sich ein Sonderermittler Abläufe ansehen und die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen.
Fachaufsicht soll Vorgehen prüfen
Maier sagte, ihm lägen bisher keine Informationen vor, dass bei den Durchsuchungen nicht rechtsstaatlich agiert worden sei. Zugleich kündigte er an, die Arbeit der internen Ermittler nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens aufzuarbeiten. Es sei ihm ein Anliegen, dass die Fachaufsicht die Arbeit der internen Ermittler „vor dem Hintergrund der massiven Beschwerden, die jetzt vorgetragen wurden“ reflektiert. Die Fachaufsicht für die internen Ermittlungen liegt bei einem Referat des Innenministeriums.
Maier betonte, dass etliche Vorwürfe bereits entkräftet worden seien – etwa der Vorwurf, dass Vertrauenspersonen eingesetzt oder Kameras verwendet worden sein sollen. „Es hat sich auch nicht bewahrheitet, dass ein Verwertungsverbot missachtet wurde“, sagte der Minister.