Die Partei von Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl gescheitert. Beim Verfassungsgericht bemängelte sie die vom Bundestag verantworteten Rechtsgrundlagen. Nun hat Karlsruhe entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Organklagen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zum Bundestagswahlrecht als unzulässig verworfen. Die Partei war bei der Wahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Sie hatte dem Bundestag in Karlsruhe vorgeworfen, keinen Rechtsbehelf eingeführt zu haben, bei dem bei Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung verlangt werden kann. Zum anderen war sie der Auffassung, dass im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln vorzusehen sei.
Das Verfassungsgericht erklärte jedoch: „Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet.“