Vor rund eineinhalb Jahren drohte ein Geiselnehmer auf dem Hamburger Flughafen, sich mit seiner Tochter in die Luft zu sprengen. Der Mann wurde zu langer Haft verurteilt. Dabei bleibt es.
Rund eineinhalb Jahre nach der Geiselnahme am Hamburger Flughafen ist der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof am Standort Leipzig verwarf die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht. Es habe keine Fehler zu seinem Nachteil gegeben. Das Hamburger Landgericht hatte ihn am 25. Juni 2024 unter anderem wegen Geiselnahme zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Am Abend des 4. November 2023 hatte der Mann seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt. Mit der Vierjährigen im Auto war der damals 35-Jährige auf das Vorfeld des Hamburger Flughafens gefahren. Er warf Brandsätze, schoss in die Luft und drohte, sich und das Kind in die Luft zu sprengen. Nach mehr als 18 Stunden gab er die Geiselnahme auf. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe.