Trotz der Niederlage im Eilverfahren um Gebühren für Gemeindeland sieht sich der Veranstalter-Verein von „Jamel rockt den Förster“ gestärkt. Er setzt auf eine Einordnung des Festivals als Versammlung.
Das Anti-Rechts-Musikfestival „Jamel rockt den Förster“ hat im Streit mit der Gemeinde Gägelow um Gebühren für Gemeindeland eine vorläufige Schlappe vor Gericht erlitten. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies einen Eilantrag des Veranstalter-Vereins zurück. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Trotzdem sieht sich der Veranstalter-Verein gestärkt.
Das Gericht erklärte zur Eilentscheidung, der Verein habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihn die Zahlung des Nutzungsentgelts in Höhe von 7.870 Euro in entscheidender Weise schwer träfe. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Veranstaltung, für die Eintrittspreise erhoben werden, handele es sich um einen relativ geringen Betrag. Das Entgelt könne unter Vorbehalt geleistet und gegebenenfalls zurückerstritten werden, so das Gericht.
Die Gemeindevertretung von Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg hatte im Januar beschlossen, vom Veranstalter des bundesweit bekannten Festivals erstmals eine Gebühr für die Nutzung von Gemeindeflächen zu verlangen. Für die vierwöchige Nutzung der Flächen des alljährlich in Jamel stattfindenden Open-Air-Festivals werde erstmals eine Gebühr von 70 Cent pro Quadratmeter erhoben, so Bürgermeisterin Christina Wandel damals.
Veranstalter sehen sich gestärkt
Mit Blick auf das Hauptverfahren sieht sich der Verein nach der Eilentscheidung dennoch gestärkt, denn das Verwaltungsgericht (VG) merkte an, dass die Veranstaltung als Versammlung angesehen werden und der Verein einen kostenfreien Nutzungsanspruch des Geländes haben könnte.
Der Anwalt des Vereins teilte mit: „Wir gehen nach der Begründung des VG Schwerin, das für die weitere rechtliche Auseinandersetzung zuständig bliebe, davon aus, dass das Festival als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes des Bundes durchgeführt werden kann, wie von den Veranstaltern geplant, und dass kein überteuerter Pachtvertrag geschlossen werden muss.“
Festival als Versammlung angemeldet
Die Veranstaltung sei inzwischen als Versammlung bei der zuständigen Behörde angemeldet worden. „Der Veranstalter hat zudem die Versammlungsbehörde aufgefordert, binnen einer gesetzten Frist zu erklären, dass die Versammlung nicht mit einer Auflage versehen wird, die sie auf dem angemeldeten gemeindeeigenen Gelände verbietet“, so der Anwalt. „Sollte die Erklärung ausbleiben, wird der Veranstalter prüfen, ob gegen den Beschluss des VG ein Rechtsmittel eingelegt oder ein neuer Rechtsschutzantrag gestellt werden wird.“
Gericht: Festival könnte unter Versammlungsfreiheit fallen
Das Gericht schloss nicht aus, dass „Jamel rockt den Förster“ Anspruch auf kostenfreie Nutzung des Gemeindelandes wie in den Vorjahren haben könnte. Diese Frage sei jedoch nicht Gegenstand der Eilentscheidung gewesen, sondern werde im Hauptsacheverfahren geklärt, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Dem Gericht zufolge ist es durchaus möglich, dass „Jamel rockt den Förster“ unter die Versammlungsfreiheit fällt. Für den Versammlungscharakter spreche entgegen der Auffassung der Gemeinde die Gesamtschau der Merkmale der Veranstaltung. Es gebe sowohl Elemente einer Konzert- und Tanzveranstaltung als auch einer öffentlichen politischen Meinungskundgebung. Sei kein Übergewicht einer der beiden Tendenzen festzustellen, sei die Veranstaltung wie eine Versammlung zu behandeln, so das Verwaltungsgericht.
Der Verein könnte dann einen kommunalrechtlichen Nutzungsanspruch haben, wie es weiter hieß. „Denn die Flächen waren in der Vergangenheit für politische Veranstaltungen in jahrelanger, bindender Übung faktisch in der Art einer öffentlichen Einrichtung zur Verfügung gestellt worden.“
„Jamel rockt den Förster“ seit 2007
Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Das Musik- und Demokratiefestival „Jamel rockt den Förster“ wurde 2007 von dem aus Hamburg stammenden Ehepaar Horst und Birgit Lohmeyer ins Leben gerufen. Die Veranstaltung richtet sich gegen Rechtsextremismus. Im vergangenen Jahr traten unter anderem die Fantastischen Vier und Olli Schulz auf.