Deutschland darf einen Afghanen zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Griechenland ausliefern. Humanitäre Gründe stehen dem nicht entgegen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 2 OAusA 24/25)
Der Afghane hält sich seit 2015 in Deutschland auf, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Wegen des Abschiebeverbots verfügt er aber über deutsche Aufenthaltspapiere. Mit diesen und dem afghanischen Pass eines Verwandten wollte er im Oktober 2024 einen dritten Afghanen nach Deutschland holen, der zuvor illegal von der Türkei nach eingereist war. Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Thessaloniki erkannte die Polizei das Täuschungsmanöver.